Bezeichnung:
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Verfahrensablauf

Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am

03.11.2015
Stelle:
Amt Auenland Südholstein - Sachgebiet V (Einwohnermeldeamt)
Adresse:
Kirchenweg 11
24568 Nützen
Telefon:
+49 4191 5009-25 und 26
Telefax:
+49 4191 5009-32
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:
montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr donnerstags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Amt Auenland Südholstein
Anrede:
Frau
Name:
Boysen
Abteilung:
Einwohnermeldeamt
Raum:
E.06
Telefon:
+49 4191 5009-26
Telefax:
+49 4191 500932
Zuständigkeiten:
Adresse auf Personalausweis ändern lassen
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
einfache Melderegisterauskunft
Express-Reisepass beantragen
Familienpass
Fischereischein und Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht
Hausnummernvergabe
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Meldebescheinigung Erteilung
Meldebestätigung
Meldepflicht
Nebenwohnung abmelden
Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Personalausweis beantragen
Reisepass beantragen
Reisepass: Verlustanzeige
Reisepass: Vorläufiger Reisepass
Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Wahlen
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Wahlrecht und Wählbarkeit - Bescheinigungen (Wahlvorschlag)
Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Wohnsitz Abmeldung
E-Mail über Kontaktformular:
Anrede:
Frau
Name:
Uellendahl
Abteilung:
Einwohnermeldeamt
Raum:
E.07
Telefon:
+49 4191 500925
Telefax:
+49 4191 500932
Zuständigkeiten:
Adresse auf Personalausweis ändern lassen
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
einfache Melderegisterauskunft
Express-Reisepass beantragen
Familienpass
Fischereischein und Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Meldebescheinigung Erteilung
Meldebestätigung
Meldepflicht
Nebenwohnung abmelden
Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Personalausweis beantragen
Reisepass beantragen
Reisepass: Verlustanzeige
Reisepass: Vorläufiger Reisepass
Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Wohnsitz Abmeldung
E-Mail über Kontaktformular: